Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Schwimmkursen (Stand 15.08.2025)
§1 Anmeldung, Vertragsabschluss, Ausbildungsziel, Unterrichtsdauer/-ort
Die Anmeldung zum Schwimmkurs erfolgt online über den zugesandten Link und ist nach einer Bestätigung per Mail verbindlich. Zu jedem Kurs wird nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen. Wird die Teilnahme an einem Schwimmkurs trotz schriftlicher Anmeldung nicht wahrgenommen, so ist in jedem Fall der volle Kurspreis zu bezahlen. Die Höhe der Lehrgangsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Kostensatzung des DLRG OV Münchberg e.V. und ist bei der Onlineanmeldung ersichtlich. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Schwimmkurs ist die Mitgliedschaft im Ortsverband der DLRG Münchberg. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der jeweils gültigen Kostensatzung des DLRG OV Münchberg e.V. Bei fristgerechter Kündigung endet die Mitgliedschaft mit dem jeweiligen Kalenderjahr. Durch den Schwimmkurs soll den Teilnehmern die Schwimmfähigkeit zum Erlangen des Frühschwimmerzeugnisses („Seepferdchen“) vermittelt werden. Sollten Teilnehmer innerhalb der Lehrgangsdauer dieses Ziel nicht erreichen, so besteht seitens der DLRG keine weitere Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis. Alle Unterrichtseinheiten werden in der Regel im Hallenbad Münchberg abgehalten. Alle Teilnehmer treffen sich spätestens 15 Minuten vor Kursbeginn (13:30 Uhr) im Eingangsbereich des Hallenbades und gehen geschlossen mit den Ausbildern zu den Umkleiden. Die DLRG behält sich vor, den Schwimmunterricht in anderen Bädern durchzuführen. Eventuelle Änderungen sind rechtzeitig mitzuteilen. Der jeweilige Kurs endet mit dem Ende der Hallenbadsaison, ein weiterer Anspruch auf einen Platz in einem der nächsten Kurse besteht nicht.
§2 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Kursgebühr ist bei Kursbeginn in bar an uns zu übergeben. Durch die vereinbarte Kursgebühr werden die Kosten für den Lehrgang, Versicherung, Ausbildungsmaterialien sowie fällige Eintrittsgebühren abgegolten. Eventuell längere Aufenthaltszeiten im Hallenbad vor oder nach Unterrichtsbeginn sind nicht beinhaltet und müssen separat entrichtet werden.
§3 Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
Bei Krankheit oder Nichterscheinen des Teilnehmers wird die Kursgebühr nicht erstattet, die ausgefallenen Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt. Nach 3- maligem unentschuldigten Fehlen oder bei nur sporadischer Anwesenheit des Teilnehmers liegt es im Ermessen der DLRG den Platz an einen anderen Teilnehmer zu vergeben. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist in diesem Fall nicht möglich. Sollte ein Teilnehmer später als in der im §1 genannten Zeit erscheinen, kann eine Teilnahme an der jeweiligen Kurseinheit nicht mehr garantiert werden..
§4 Versicherungsschutz und Haftung
Für die Dauer der Unterrichtseinheit sowie die direkte Fahrt vom Wohnort zum Schwimmbad und zurück, besteht ein Versicherungsschutz durch eine Rahmenversicherung der DLRG. Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an anderen Badegästen und Einrichtungsgegenständen des Hallenbades vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt die DLRG Münchberg keine Haftung. Die Haftung liegt bei den Teilnehmern bzw. für die Kinder übernehmen hier ausschließlich die Eltern die Haftung.
Die DLRG Münchberg übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen, die ein Kursteilnehmer vor oder nach Beginn des Kurses erleidet. Die Eltern bzw. Begleitpersonen müssen die Kinder persönlich ins Schwimmbad begleiten und bis zum Kursbeginn beaufsichtigen. Die Kinder sind am Ende der Kurseinheit pünktlich abzuholen. Eine Aufsicht der Kinder vor Beginn und nach Ende der Kurszeit durch die DLRG Münchberg ist nicht möglich. Die Aufsichtspflicht begrenzt sich lediglich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimmkurses.
§5 Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
Vor Beginn des Kurses müssen gesundheitliche Einschränkungen mitgeteilt werden. Hierzu ist ein beiliegendes Formular auszufüllen, in dem die Teilnehmer versichern keine schwerwiegenden Krankheiten (z. B. Organschäden, Ohren- bzw. Augenbeschwerden oder ansteckende Infektionskrankheiten, etc.) zu haben und in gesundem Zustand den Schwimmkurs besuchen.
§6 Verhalten im Schwimmbad und Ausschluss aus dem Schwimmkurs
Den Weisungen der Ausbilder der DLRG ist ausnahmslos Folge zu leisten. Die Gruppenbildung und Kurszusammenstellung obliegt ausschließlich den Ausbildern der DLRG Münchberg. Mündliche Vorabzusagen sind nicht bindend. Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet sich an die zutreffende Hausordnung des jeweiligen Schwimmbades zu halten. Weisungen des Personals im Hallenbad sind in jedem Falle Folge zu leisten. Die DLRG Münchberg behält sich vor, Kursteilnehmer, die sich nicht an diese Vorgaben halten, vom Schwimmkurs auszuschließen. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.
§7 Kursausfall und Rücktritt
Die DLRG Münchberg behält sich vor, bei Krankheit des Ausbilders, kurzfristiger Badschließung oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen wird die Kursgebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die DLRG Münchberg oder das jeweilige Hallenbad sind ausgeschlossen.
§8 Film- und Fotoaufnahmen, Veröffentlichung im Internet, Datenschutz
Erstellte Film- und Fotoaufnahmen können zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbemaßnahmen durch die DLRG im Internet, Print- oder anderen Medien veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die auf der Anmeldung angegebenen Daten in der EDV zur weiteren Verarbeitung gespeichert und betriebsintern genutzt werden dürfen. Eine weitergehende Nutzung der gespeicherten Daten ist ausgeschlossen.
§9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hof.
Download AGB als PDF-Dokument
Erkärung zum Gesundheitszustand