Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Schwimmkursen
§1 Anmeldung, Vertragsabschluss, Ausbildungsziel, Unterrichtsdauer/-ort
Die Anmeldung zum Schwimmkurs kann schriftlich oder telefonisch erfolgen und ist verbindlich. Zu jedem Kurs wird nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen, die durch die Unterschrift unter diesen AGB´s die Teilnahme am Schwimmkurs verbindlich erklären. Wird die Teilnahme an einem Schwimmkurs trotz schriftlicher Anmeldung nicht wahrgenommen, so ist in jedem Fall der volle Kurspreis zu bezahlen. Die Höhe der Lehrgangsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Kostensatzung des DLRG OV Münchberg e.V. Durch den Schwimmkurs soll den Teilnehmern die Schwimmfähigkeit vermittelt werden. Sollten Teilnehmer innerhalb der Lehrgangsdauer dieses Ziel nicht erreichen, so besteht seitens der DLRG keine weitere Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis. Die Lehrgangsdauer wird den Teilnehmern mit der Anmeldung mitgeteilt. Alle Unterrichtseinheiten werden in der Regel im Hallenbad Münchberg abgehalten. Die DLRG behält sich vor, den Schwimmunterricht in anderen Bädern durchzuführen. Eventuelle Änderungen sind rechtzeitig mitzuteilen.
§2 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Kursgebühr (laut Ausschreibung) ist bei Kursbeginn in bar an uns zu übergeben. Durch die vereinbarte Kursgebühr werden die Kosten für den Lehrgang, Versicherung, Ausbildungsmaterialien sowie fällige Eintrittsgebühren abgegolten. Eventuell längere Aufenthaltszeiten vor oder nach Unterrichtsbeginn sind nicht beinhaltet und müssen separat entrichtet werden.
§3 Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
Bei Krankheit oder Nichterscheinen des Teilnehmers wird die Kursgebühr nicht zurückerstattet, die ausgefallenen Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt.
§4 Versicherungsschutz und Haftung
Für die Dauer der Unterrichtseinheit besteht ein Versicherungsschutz durch eine Rahmenversicherung der DLRG. Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an anderen Badegästen und Einrichtungsgegenständen des Hallenbades vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt die DLRG Münchberg keine Haftung. Die Haftung liegt bei den Teilnehmern. Die DLRG Münchberg übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen, die ein Kursteilnehmer vor oder nach Beginn des Kurses erleidet.
§5 Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
Vor Beginn des Kurses müssen gesundheitliche Einschränkungen mitgeteilt werden. Hierzu ist ein beiliegendes Formular auszufüllen, in dem die Teilnehmer versichern keine schwerwiegenden Krankheiten (z. B. Organschäden, Ohren- bzw. Augenbeschwerden oder ansteckende Infektionskrankheiten, etc.) zu haben und in gesundem Zustand den Schwimmkurs besuchen.
§6 Verhalten im Schwimmbad und Ausschluss aus dem Schwimmkurs
Den Weisungen der Ausbilder der DLRG ist ausnahmslos Folge zu leisten. Die Gruppenbildung und Kurszusammenstellung obliegt ausschließlich den Ausbildern der DLRG Münchberg. Mündliche Vorabzusagen sind nicht bindend. Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet sich an die zutreffende Hausordnung des jeweiligen Schwimmbades zu halten. Weisungen des Personals im Hallenbad sind in jedem Falle Folge zu leisten. Die DLRG Münchberg behält sich vor, Kursteilnehmer, die sich nicht an diese Vorgaben halten, vom Schwimmkurs auszuschließen. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.
§7 Kursausfall und Rücktritt
Die DLRG Münchberg behält sich vor, bei Krankheit des Ausbilders, kurzfristiger Badschließung oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen wird die Kursgebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gegen die DLRG Münchberg oder das jeweilige Hallenbad sind ausgeschlossen.
§8 Film- und Fotoaufnahmen, Veröffentlichung im Internet, Datenschutz
Erstellte Film- und Fotoaufnahmen können zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbemaßnahmen durch die DLRG im Internet, Print- oder anderen Medien veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die auf der Anmeldung angegebenen Daten in der EDV zur weiteren Verarbeitung gespeichert und betriebsintern genutzt werden dürfen. Eine weitergehende Nutzung der gespeicherten Daten ist ausgeschlossen.
§9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hof.
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Erkärung zum Gesundheitszustand